DAC - Deutsche AnwaltsCooperation
Nach den Beschlüssen der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom 22./23.11.2004 in Berlin können unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung ab 01. Juli 2005 weitere Fachanwaltschaften an geeignete Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen von der für sie zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer verliehen werden. Es gibt dann insgesamt 20 Fachanwaltschaften.
- Fachanwalt für Agrarrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht
- Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht


