Aktuelle Rechtstipps - Verbraucherschutz

BGH stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Versandhandelsgeschäften


Die Kosten für die Zusendung der Ware dürfen Kunden nicht aufgelegt werden, wenn sie von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten. Dies hat der BGH in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.

Dem Verbraucher steht damit "nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zu".

Damit setzt der BGH eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um. Dementsprechend musste nun der Heine Versand mit Sitz in Karlsruhe eine Niederlage gegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hinnehmen (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 268/07).

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