Aktuelle Rechtstipps - Verbraucherschutz
BGH schützt Mieter, die ihre Wohnung saniert haben, vor höherer Miete
Wenn ein Mieter auf eigene Kosten eine Mietwohnung aufwertet, muss er dafür anschließend keine höhere Miete bezahlen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass eine solche Wohnwertsteigerung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete außen vor bleiben muss (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 315/09).
Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter in Hamburg auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung eingebaut, wozu er sich im Mietvertrag auch verpflichtet hatte. Die Vermieterin wollte später die Nettomiete um rund 90 Euro anheben und verwies dazu auf Vergleichswohnungen mit Bad und Heizung im Mietspiegel der Stadt.
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